Die Grünen-Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das pauschale Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung und gesetzlicher Betreuung in allen Angelegenheiten für verfassungswidrig erklärt hat:
„Das Karlsruher Urteil ist ein wegweisendes Signal für ein inklusives Wahlrecht für alle. Jetzt ist zügiges Handeln angesagt. Wir Grüne wollen, dass die heute von Wahlrechtsausschlüssen betroffenen Menschen mit Behinderung bei den Kommunalwahlen und bei der Europawahl am 26. Mai 2019 ihre Stimme abgeben können. Wir erwarten vom Landes- und vom Bundesgesetzgeber, dass die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse jetzt umgehend beendet werden. Das Wahlrecht ist das Königsrecht der Bürgerinnen und Bürger in unserer Demokratie – deshalb müssen die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse rechtzeitig vor der Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019 gestrichen werden.“