Bei der Auswahl ihrer Krankenversicherung sollen sich Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg künftig ohne finanzielle Nachteile für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können. So lautet die gemeinsame Forderung vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg und von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg.
Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Oft fällt die Entscheidung für die private Krankenversicherung jedoch nicht freiwillig: Zwar können Beamtinnen und Beamte auch freiwillig gesetzlich versichert sein, sie müssen dann aber die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Das Land Baden-Württemberg zahlt für Beamtinnen und Beamte derzeit keinen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
„Seit Einführung des Krankenversicherungssystems in Deutschland ist es obligatorisch, dass sich Arbeitgeber an den Kosten beteiligen. Dieser Grundsatz sollte auch für die Beamtinnen und Beamten gelten, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Mit der pauschalen Beihilfe haben andere Bundesländer die Möglichkeit geschaffen, Beamtinnen und Beamten eine echte Wahlmöglichkeit zu eröffnen. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke im Dienstrecht geschlossen. Auch Baden-Württemberg sollte sich dies zum Vorbild nehmen und entsprechend nachziehen“, sagt Martin Kunzmann, Landesvorsitzender des DGB Baden-Württemberg. „Darüber hinaus steigert die pauschale Beihilfe auch die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber. Viele Bereiche des öffentlichen Dienstes sind auf Quereinsteigende angewiesen. Diese haben in der Regel ein höheres Lebensalter. Für Quereinsteigende wäre die Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg äußerst attraktiv. Denn eine private Krankenversicherung stellt für sie wegen der Risikoprüfung eine hohe finanzielle Belastung dar“.
„Wir Grüne wollen dem guten Beispiel aus Hamburg folgen: Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe schaffen wir echte Wahlfreiheit und mehr Gerechtigkeit“, betont Oliver Hildenbrand, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg. „Es ist weder zeitgemäß noch sozial gerecht, dass Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg mit finanziellen Nachteilen bestraft werden, wenn sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Ich halte es für ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, wenn wir es unseren Staatsdienerinnen und Staatsdienern erleichtern, sich für die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Wir Grüne haben dieses Projekt in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 verankert und wollen in der kommenden Legislaturperiode auf eine Übernahme des Hamburger Modells in Baden-Württemberg hinwirken.“
Hamburg hatte als erstes Bundesland bereits 2018 die Pauschale Beihilfe erfolgreich eingeführt. Auch in Berlin, Brandenburg und Thüringen wurde sie Anfang 2020 eingeführt. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ist das Hamburger Modell Gegenstand der parlamentarischen Diskussion.