Nach einem Regierungswechsel werden politische Beamte wie die Regierungspräsidenten ausgetauscht, das ist ein normaler und üblicher Vorgang, wie der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt. Die derzeitige Aufregung über dieses Thema offenbart, dass man sich nach 58 Jahren CDU-Regierung immer noch nicht an die normalen Gepflogenheiten und Konsequenzen demokratischer Wahlergebnisse gewöhnen kann. Dazu gehören wechselnde Mehrheiten, Regierungen und eben wechselnde politische Spitzenbeamte“, so Thekla Walker, Landesvorsitzende der baden-württembergischen Grünen.
„Das Amt des Regierungspräsidenten ist der Landesregierung unmittelbar unterstellt. Es muss hier also garantiert werden, dass Personen in diesem Amt die langfristigen politischen Ziele einer Landesregierung vertreten. Das sehe ich bei den derzeitigen Regierungspräsidenten nicht. Es ist somit das gute Recht des Ministerpräsidenten, diese politischen Beamten auszutauschen“, ergänzte Chris Kühn, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg.
Die Regierungspräsidenten in Baden-Württemberg sind politische Beamte und stellen somit eine Schnittstelle zwischen Verwaltung und Politik dar. Rechtlich gesehen ist es möglich, bei entsprechendem politischen Willen die Beamten in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen.
„Wir raten den Kritikern einer Auswechslung der Regierungspräsidenten zu mehr Zurückhaltung: Mitglieder anderer Parteien ist es nicht möglich, politische Ziele der grün-roten Landesregierung dauerhaft und glaubhaft zu vertreten. Wir unterstützen Ministerpräsident Kretschmann deshalb beim Vorhaben, für die Regierung politisch geeignete Personen auf die Posten der Regierungspräsidien einzusetzen. Hier gilt eben nicht der Grundsatz: Verwaltungserfahrung vor politischer Zielrichtung!“, so Walker und Kühn abschließend.