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Übrigens: Parteispenden können von Privatpersonen steuerlich abgesetzt werden. Für Spenden bis 300 Euro ist hierfür keine Spendenquittung erforderlich, es genügt der Kontoauszug.

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Spenden per Überweisung
Alternativ kannst Du natürlich auch per Überweisung spenden. Unsere Kontoverbindung lautet:

Kontoinhaber:
Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg
Volksbank Stuttgart
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Parteispenden können steuerlich abgesetzt werden
Steuerliche Absetzung von Parteispendenabsetzen. Deine Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 3.300 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 6.600 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.