Kinder mit und ohne Behinderung können in Baden-Württemberg zukünftig gemeinsam zur Schule gehen und werden zusammen unterrichtet. Nach intensiven Beratungen hat die grün-rote Landesregierung Eckpunkte für eine bessere Inklusion von behinderten Kindern in die Gesellschaft beschlossen. „Die Eltern dürfen entscheiden ob sie ihr Kind auf eine sonderpädagogische Einrichtung oder eine Regelschule schicken. Das ist ein großer und wichtiger Schritt für die Behindertenpolitik“, freut sich Landesvorsitzende Thekla Walker über die Abschaffung der Sonderschulpflicht.
Jedes Kind mit Behinderung soll also in Zukunft eine Regelschule in der Nähe seines Wohnorts besuchen können. Wahlfreiheit heißt aber nicht, dass man auch die konkrete Schule auswählen kann, denn die Qualität des inklusiven Angebots muss stimmen. Einem Kind wäre nicht geholfen, wenn es auf eine Schule ohne die notwendigen Voraussetzungen ginge.
„Ein Kind mit geistiger Behinderung kann ganz andere individuelle Lernziele haben als seine nichtbehinderten Klassenkameraden, aber alle profitieren vom gemeinsamen Lernen.“
Zusätzliche Lehrer*innen für inklusiven Unterricht
„Vom Gedanken, dass alle Schüler gleichzeitig das Gleiche lernen, sollte man sich verabschieden. Es wird in Zukunft mehr Formen des individualisierten und offenen Unterrichts geben. Nicht alle Kinder einer Klasse haben das gleiche Lernziel und Lerntempo. Ein Kind mit geistiger Behinderung kann ganz andere individuelle Lernziele haben als seine nichtbehinderten Klassenkameraden, aber alle profitieren vom gemeinsamen Lernen“, erklärt Thekla Walker das Konzept des zieldifferenten Unterrichts. Der Tandem-Unterricht durch zwei Lehrer*innen wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Dafür wird die Landesregierung zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer einstellen. Schon im nächsten Schuljahr werden 200 zusätzliche Sonderpädagog*innen zur Inklusion an Regelschulen eingestellt.
Sonderschulen wird es weiter geben
Die Sonderschulpflicht wird in Baden-Württemberg abgeschafft, nicht aber die Sonderschulen. „Es gibt Eltern, die wünschen, dass ihre Kinder auf Sonderschulen unterrichtet werden. Das wird weiterhin möglich sein und die sonderpädagogische Kompetenz dieser Schulen wird auch benötigt“, verdeutlicht Thekla Walker. Inklusion ist eine gewaltige Aufgabe für alle Schularten von der Grundschule bis zum Gymnasium. Mit der Änderung des Schulgesetzes soll sie ab dem Schuljahr 2015/16 an den Schulen im Land umgesetzt werden.