„Heute ist ein guter Tag für Verbraucher, Landwirte und Imker, die sich gegen Agro-Gentechnik wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat den Angriff der Agro-Gentechnikindustrie auf das Gentechnikgesetz abgewehrt. Die von Renate Künast als Verbraucherschutzministerin auf den Weg gebrachten Regelungen zur Haftung und zum Standortregister bleiben erhalten“, so Bernd Murschel, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, dass der Gesetzgeber eine besondere "Sorgfaltspflicht" wegen der noch ungeklärten Risiken durch die Agro-Gentechnik hat. Die gentechnikfreie Wirtschaft brauche nicht weniger, sondern mehr rechtlichen Schutz.
Nach dem heutigen Urteil ist der Gesetzgeber berechtigt, zum Schutz der hergebrachten Produktionsweise, der Biolandwirte und der Wahlfreiheit der Verbraucher Regelungen zu erlassen, die gentechnikfrei produzierende Landwirte und Lebensmittelproduzenten schützen. Die Gentechnik- und Agroindustrie hat kein Recht, schrankenlos gentechnisch veränderte Organismen auszubringen. Sie muss für Schäden, die sie verursachen, haften.
Das haben nicht nur die jüngsten Fälle von Saatgutverunreinigungen oder die peinliche "Verwechslung" der Gentech-Kartoffeln Amflora und Amadea durch die BASF gezeigt. Es werde auch deutlich vor dem Hintergrund einer Klage, die Imker wegen der Verunreinigung ihres Honigs mit Gentech-Konstrukten angestrengt haben und die inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird.