Die Bürgerinnen und Bürger des Landes sollen in einer Volksabstimmung über das Stuttgart-21-Kündigungsgesetz entscheiden. Das hat die Landesregierung einstimmig in einer Sondersitzung beschlossen. Zuvor hatte der Landtag das S21-Kündigungsgesetz in zweiter Lesung mit der Mehrheit von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Die Grünen und drei SPD-Abgeordnete stimmten für das Gesetz, das einen Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung vorsieht. Nach dem Scheitern des Gesetzentwurfs hatten 68 Abgeordnete von Grünen und SPD die Volksabstimmung beantragt.
Grün-Rot wagt mehr Demokratie
„Das ist wahrlich ein historischer Tag“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Es ist die erste Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs. „Wir wollen damit den Streit um Stuttgart 21 befrieden“, kündigte Kretschmann an. Sein Stellvertreter Nils Schmid sprach von einem „großen Tag“ für Baden-Württemberg. „Wir wagen mehr Demokratie.“
Debatte im Landtag über S21-Kündigungsgesetz
In der Landtagsdebatte hatte Verkehrsminister Winfried Hermann betont, dass die Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro beim Bahnprojekt Stuttgart 21 schon fast erreicht wäre, obwohl mit den Bauarbeiten noch nicht richtig begonnen worden sei. „Während die Opposition im Landtag jegliche Kostensteigerung bestreitet, hat die Bahn in der Sitzung des Lenkungskreises zu Stuttgart 21 die Befürchtung der Landesregierung bestätigt und weitere 370 Millionen Euro Mehrkosten eingestanden“, sagte Hermann.
Mit den 370 Millionen Euro Mehrkosten ist nach Hermanns Worten aber noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht: „Denn die Bahn hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie alle Forderungen aus der Schlichtung und aus dem Stresstest als nicht finanziert ansieht, weil sie nicht Teil der Finanzierungsvereinbarung sind.“ Damit stünde die Finanzierung des Bahnprojekts in den Sternen. Der Verkehrsminister fügte hinzu: „Da das Land sowie Stadt und Region Stuttgart es übereinstimmend abgelehnt haben, eine zusätzliche Vereinbarung über die vertraglich festgelegten 4,5 Milliarden Euro hinaus zu akzeptieren, ist klar, dass ein höherer dreistelliger Millionenbetrag nicht abgesichert ist.“