… und machen Sie sich am 14. März einen schönen Sonntag. Sie haben am Wahlsonntag schon etwas vor? Sie wollen ausschlafen, ins Grüne fahren oder früher wählen, weil Sie es kaum erwarten können? Wählen wann und wo Sie wollen geht heute ganz einfach. Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben, einen Hinderungsgrund müssen Sie nicht mehr angeben. Beantragen Sie jetzt die Briefwahl ganz bequem von Ihrem Sofa aus. Wir zeigen, wie’s geht.
1. Briefwahl beantragen
Für die Briefwahl müssen Sie einen Wahlschein bei Ihrer Gemeinde beantragen. Das geht persönlich und schriftlich, aber auch ganz einfach per E-Mail und in vielen Orten online. Dann bekommen Sie die Wahlunterlagen zugeschickt. Den Wahlschein können Sie bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl, also bis zum 12. März, beantragen; wenn Sie plötzlich krank werden, auch bis um 15 Uhr am Wahltag. Am besten machen Sie das aber so früh wie möglich, denn Sie sollten mehrere Tage für den Postversand einplanen.
Online-Briefwahlantrag
Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, über ein Online-Formular die Briefwahl zu beantragen. Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg können Sie Ihre Postleitzahl angeben und sofern Ihre Gemeinde das anbietet, kommen Sie direkt weiter auf das jeweilige Online-Angebot.
2. Wahlunterlagen ausfüllen
Die Wahlunterlagen bestehen aus
- Ihrem Wahlschein,
- einem amtlichen Stimmzettel Ihres Wahlkreises,
- einem amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
- einem amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu schicken ist, sowie die Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben Sie nur eine Stimme. Damit wählen Sie Ihre Wahlkreiskandidat*in und gleichzeitig die Partei. Für das Grüne Wahlergebnis und die Anzahl der Mandate im Landtag zählen die Stimmen der grünen Kandidat*innen aus dem ganzen Land zusammen. Und jede Stimme für die Grünen ist eine Stimme für Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Ihren geheim ausgefüllten Stimmzettel stecken Sie in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Dann unterschreiben Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Versicherung. Trennen Sie diese nicht vom Wahlschein ab. Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein stecken Sie in den Wahlbriefumschlag und verschließen diesen ebenfalls. Beachten Sie die Hinweise in den Briefwahlunterlagen genau, damit Ihre Stimme nicht aus Versehen ungültig wird.
3. Wahlbrief abschicken oder abgeben
Den verschlossenen Wahlbriefumschlag können Sie ganz einfach so in den Briefkasten werfen, er muss nicht frankiert werden. Schicken Sie den Wahlbrief möglichst früh ab, damit er rechtzeitig ankommt. Sie können den Wahlbrief natürlich auch persönlich bei der zuständigen Gemeindedienststelle einwerfen. Die Adresse steht auf dem Umschlag. Und schon sind Sie fertig.
Der Postversand kann mehrere Tage dauern, denken Sie deshalb daran, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken – spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl, bei abgelegeneren Orten unter Umständen noch früher. Ab dann sollten Sie den Wahlbrief zur Sicherheit direkt bei der Gemeindeverwaltung einwerfen.
4. Den freien Sonntag genießen
Wir wünschen Ihnen bis zum 14. März noch viele schöne Sonntage!