Wählen Sie bequem von zu Hause aus und genießen Sie einen freien Wahlsonntag!

Sie haben am Wahlsonntag schon etwas vor? Sie wollen ausschlafen, ins Grüne fahren oder früher wählen, weil Sie es kaum erwarten können? Wählen wann und wo Sie wollen geht heute ganz einfach. Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht per Briefwahl ohne die Angabe eines Hinderungsgrunds nutzen. Beantragen Sie jetzt die Briefwahl ganz bequem von Ihrem Sofa aus. Wir zeigen, wie’s geht.

1. Briefwahl beantragen

Für die Briefwahl müssen Sie einen Wahlschein bei Ihrer Gemeinde beantragen. Das geht persönlich und schriftlich, aber auch ganz einfach per E-Mail und in vielen Orten auch online. Im Anschluss bekommen Sie die Wahlunterlagen zugeschickt. Den Wahlschein für die Briefwahl können Sie bis 18.00 Uhr am Freitag vor der Wahl, also bis zum 7. Juni, beantragen. Sollten Sie plötzlich erkranken ist dies auch bis um 15.00 Uhr am Wahltag möglich.

Wichtig ist: Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich, denn Sie sollten mehrere Tage für den Postversand einplanen. Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Wahlunterlagen anzufordern:

Online-Briefwahlantrag

Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, über ein Online-Formular die Briefwahl zu beantragen. Sofern Ihre Gemeinde dies anbietet können sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg Ihre Postleitzahl angeben und das jeweilige Online-Angebot nutzen.

Antrag per Mail anfordern

Schicken Sie einfach eine E-Mail an Ihre Gemeindeverwaltung mit diesen Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift Ihres Erstwohnsitzes (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese unbedingt an. Übrigens: Die Wählerverzeichnis-Nummer müssen Sie nicht zwingend mit angeben. Die E-Mail-Adresse ihrer Gemeinde finden Sie auf der Gemeinde-Website.

Antrag per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung anfordern

Sie können auch den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post abschicken.

Antrag auf dem Rathaus abholen

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich auf dem Rathaus abzuholen.

2. Wahlunterlagen ausfüllen

Die Wahlunterlagen bestehen aus Ihrem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel Ihres Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und einem amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu schicken ist, sowie die Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.

Wissenswertes zur Stimmvergabe

Bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg können Sie so viele Stimmen vergeben, wie Plätze in Ihrem Gemeinderat, Ortschaftsrat bzw. Kreistagswahlkreis zu wählen sind. Sie können entweder mit all Ihren Stimmen eine komplette Liste wählen oder Ihre Stimmen auf einzelne Personen verteilen. Dabei dürfen Sie einer Person bis zu drei Stimmen geben. Achten Sie darauf, nicht zu viele Stimmen zu vergeben – sonst wird Ihr Stimmzettel ungültig.

Ihren geheim ausgefüllten Stimmzettel stecken Sie in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Dann unterschreiben Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Versicherung. Trennen Sie diese nicht vom Wahlschein ab. Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein stecken Sie in den Wahlbriefumschlag und verschließen diesen ebenfalls.

Wichtig ist: Beachten Sie die Hinweise in den Briefwahlunterlagen genau, damit Ihre Stimme nicht aus Versehen ungültig wird.

3. Wahlbrief abschicken oder abgeben

Den verschlossenen Wahlbriefumschlag können Sie ganz einfach so in den Briefkasten werfen, er muss nicht frankiert werden. Schicken Sie den Wahlbrief möglichst früh ab, damit er rechtzeitig ankommt. Sie können den Wahlbrief natürlich auch persönlich bei der zuständigen Gemeindedienststelle einwerfen. Die Adresse steht auf dem Umschlag.

Wichtig ist: Der Postversand kann mehrere Tage dauern, denken Sie deshalb daran, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken – spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl, bei abgelegeneren Orten unter Umständen noch früher. Ab dann sollten Sie den Wahlbrief zur Sicherheit direkt bei der Gemeindeverwaltung einwerfen.

Informationen in Leichter Sprache

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