Für die Briefwahl müssen Sie einen Wahlschein bei Ihrer Gemeinde beantragen. Das geht persönlich und schriftlich, aber auch ganz einfach per E-Mail und in vielen Orten auch online. Im Anschluss bekommen Sie die Wahlunterlagen zugeschickt. Den Wahlschein für die Briefwahl können Sie bis 18.00 Uhr am Freitag vor der Wahl, also bis zum 7. Juni, beantragen. Sollten Sie plötzlich erkranken ist dies auch bis um 15.00 Uhr am Wahltag möglich.
Wichtig ist: Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich, denn Sie sollten mehrere Tage für den Postversand einplanen. Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Wahlunterlagen anzufordern:
Online-Briefwahlantrag
Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, über ein Online-Formular die Briefwahl zu beantragen. Sofern Ihre Gemeinde dies anbietet können sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg Ihre Postleitzahl angeben und das jeweilige Online-Angebot nutzen.
Antrag per Mail anfordern
Schicken Sie einfach eine E-Mail an Ihre Gemeindeverwaltung mit diesen Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift Ihres Erstwohnsitzes (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese unbedingt an. Übrigens: Die Wählerverzeichnis-Nummer müssen Sie nicht zwingend mit angeben. Die E-Mail-Adresse ihrer Gemeinde finden Sie auf der Gemeinde-Website.
Antrag per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung anfordern
Sie können auch den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post abschicken.
Antrag auf dem Rathaus abholen
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich auf dem Rathaus abzuholen.