… und machen Sie sich am 26. Mai einen schönen Sonntag. Sie haben am Wahlsonntag schon etwas vor? Sie wollen ausschlafen, ins Grüne fahren oder früher wählen, weil Sie es kaum erwarten können? Wählen wann und wo Sie wollen geht heute ganz einfach. Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben, einen Hinderungsgrund müssen Sie nicht mehr angeben. Beantragen Sie jetzt die Briefwahl ganz bequem von Ihrem Sofa aus. Wir zeigen, wie’s geht.
1. Briefwahl beantragen
Bei der Kommunalwahl werden Ihnen die Stimmzettel vor der Wahl zugeschickt, damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können. Wenn Sie schon wählen wollen, bevor Ihnen die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt werden, können Sie bei Ihrer Gemeinde Briefwahl beantragen. Auch für die Europawahl können Sie Briefwahl beantragen. Das geht persönlich und schriftlich, aber auch ganz einfach per E-Mail und in vielen Orten online. Dann bekommen Sie die Wahlunterlagen zugeschickt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen geben Sie auf dem Rathaus ab oder verschicken Sie per Post. Am besten machen Sie das so früh wie möglich, denn Sie sollten mehrere Tage für den Postversand einplanen.
Online-Briefwahlantrag
Viele Gemeinden bieten die Möglichkeit, über ein Online-Formular die Briefwahl zu beantragen. Auf dem Serviceportal Baden-Württemberg können Sie Ihre Postleitzahl angeben und sofern Ihre Gemeinde das anbietet, kommen Sie direkt weiter auf das jeweilige Online-Angebot.
Weitere Antragsmöglichkeiten
2. Wahlunterlagen ausfüllen
Die Wahlunterlagen bestehen aus
- Ihrem Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzetteln,
- einem amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
- einem amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, an die der Wahlbrief zu schicken ist, sowie die Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
Kommunalwahl
Bei der Kommunalwahl dürfen Sie so viele Stimmen vergeben, wie Plätze in Ihrem Gemeinderat bzw. Kreistagswahlkreis zu wählen sind. Sie können
- einfach mit all Ihren Stimmen eine ganze Liste wählen, indem Sie einen Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen oder unverändert abgeben,
- oder Ihre Stimmen einzeln vergeben. Wenn Sie Ihre Stimmen einzeln vergeben, ist Kumulieren und Panaschieren möglich. Beim Kumulieren können Sie einer Person bis zu drei Ihrer Stimmen geben. Beim Panaschieren übertragen Sie eine Person einer anderen Liste auf die von Ihnen ausgesuchte Liste. Achten Sie darauf, nicht zu viele Stimmen zu vergeben – sonst ist Ihr Stimmzettel ungültig! Weitere Infos zum Wahlrecht bei der Kommunalwahl finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Wählen Sie bei der Kommunalwahl mit all Ihren Stimmen grüne und grün-alternative Listen – für echten Klimaschutz und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Europawahl
Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine Partei wählen können. Mit Ihrer Stimme für Bündnis 90/Die Grünen wählen Sie ein ökologisches, demokratisches und soziales Europa.
Ihren geheim ausgefüllten Stimmzettel stecken Sie in den Stimmzettelumschlag und verschließen diesen. Dann unterschreiben Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Versicherung. Trennen Sie diese nicht vom Wahlschein ab. Den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein stecken Sie in den Wahlbriefumschlag und verschließen diesen ebenfalls. Beachten Sie die Hinweise in den Briefwahlunterlagen genau, damit Ihre Stimme nicht aus Versehen ungültig wird.
3. Wahlbrief abschicken oder abgeben
Den verschlossenen Wahlbriefumschlag können Sie ganz einfach so in den Briefkasten werfen, er muss nicht frankiert werden. Schicken Sie den Wahlbrief möglichst früh ab, damit er rechtzeitig ankommt. Sie können den Wahlbrief natürlich auch persönlich bei der zuständigen Gemeindedienststelle abgeben oder einwerfen. Die Adresse steht auf dem Umschlag. Und schon sind Sie fertig.
Der Postversand kann mehrere Tage dauern, denken Sie deshalb daran, den Wahlbrief rechtzeitig abzuschicken – spätestens bis zum Donnerstag vor der Wahl, bei abgelegeneren Orten unter Umständen noch früher. Ab dann sollten Sie den Wahlbrief zur Sicherheit direkt bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einwerfen.
4. Den freien Sonntag genießen
Wir wünschen Ihnen bis zum 26. Mai noch viele schöne Sonntage!