Für die Briefwahl müssen Sie einen Wahlschein bei Ihrer Gemeinde beantragen. Das geht am einfachsten mithilfe ihrer Wahlbenachrichtigung. Diese erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens drei Wochen vor dem Wahltag. Den Wahlschein für die Briefwahl können Sie bis 18.00 Uhr am Freitag vor der Wahl, also bis zum 7. Juni, beantragen. Sollten Sie plötzlich erkranken ist dies auch bis um 15.00 Uhr am Wahltag möglich.
Wichtig ist: Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich, denn Sie sollten mehrere Tage für den Postversand einplanen.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Wahlunterlagen anzufordern:
Online-Briefwahlantrag (QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtigung)
Vielerorts findet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code mit einem Wahlscheinantrag für Mobilgeräte. Nachdem Sie diesen gescannt haben, können Sie schnell und einfach ihre Briefwahl beantragen.
Alternativ bieten einige Gemeinden die Möglichkeit, über ein Online-Formular die Briefwahl zu beantragen. Sofern Ihre Gemeinde dies anbietet, können sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg Ihre Postleitzahl angeben und das jeweilige Online-Angebot nutzen.
Antrag per Mail anfordern
Schicken Sie einfach eine E-Mail an Ihre Gemeindeverwaltung mit diesen Angaben: vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift Ihres Erstwohnsitzes (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wenn die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese unbedingt an. Übrigens: Die Wählerverzeichnis-Nummer müssen Sie nicht zwingend mit angeben. Die E-Mail-Adresse ihrer Gemeinde finden Sie auf der Gemeinde-Website.
Antrag per Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung anfordern
Sie können auch den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post abschicken.
Antrag auf dem Rathaus abholen
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich auf dem Rathaus abholen.