Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs fordert der Landesvorstand der baden-württembergischen Grünen die Innenminister von Bund und Ländern auf, sich klar gegen die Vorratsdatenspeicherung zu positionieren und dem Urteil Folge zu leisten: „Wir begrüßen das EuGH-Urteil. Es ist ein dringend notwendiges Signal zum Schutz und zur Stärkung der Bürgerrechte in der EU. Und es ist eine erneute Niederlage für die Befürworter der anlasslosen Datenschnüffelei.“
Nachdem schon das Bundesverfassungsgericht 2010 bescheinigt habe, mit der Vorratsdatenspeicherung werde gegen das Grundgesetz verstoßen, erkläre nun der Europäische Gerichtshof, diese verstoße gegen die Grundrechte-Charta der EU. Die Große Koalition müsse sich nun für einen einheitlichen europäischen Datenschutzstandard auf hohem Niveau stark machen. Bürgerrechte müssten durch weniger Generalverdacht und mehr Datenschutz gestärkt werden: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört in die Mottenkiste gepackt – und zwar für immer.“
Der Grünen-Landesvorstand betont, dass Bündnis 90/Die Grünen seit mehr als acht Jahren gegen das massenhafte Speichern von Telekommunikationsverkehrsdaten kämpfe. Es sei auch der Erfolg der Grünen-Bundestagsfraktion gewesen, dass das BVG am 2. März 2010 die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht für verfassungswidrig erklärte. Das jetzige EuGH-Urteil sei zwar keine generelle Absage an jegliches Speichern von Telekommunikationsdaten, aber ein deutliches Nein zur anlasslosen Speicherung.
Der Grünen-Landesvorstand erklärt: „Wir Grünen kämpfen weiter dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung europaweit ein Ende hat. Wir setzen uns für ein Verfahren der anlassbezogenen und gezielten Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ein.“ Nach dem BVG-Urteil sei diese zweite Niederlage vor dem EuGH eine klare Ansage an die Große Koalition und andere Befürworter anlassloser Massenspeicherungen. „Die Unschuldsvermutung und fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien sind nicht verhandelbar. Wir Grüne sagen daher: Nein zur Vorratsdatenspeicherung!“