Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg fordern die Landesregierung in einem Antrag dazu auf, beim Vorstand der EnBW darauf hinzuwirken, die für den 19. April angesetzte Hauptversammlung auf einen Zeitpunkt nach dem 12. Mai 2011 zu verlegen.
An diesem Tag soll der Ministerpräsident gewählt und die neue Landesregierung bestellt werden. Auf der Hauptversammlung werden mehrere Mitglieder des Aufsichtsrats der EnBW AG gewählt. Außerdem soll die noch amtierende Landesregierung keine Entscheidung darüber treffen, welche Personen das Land Baden-Württemberg im Aufsichtsrat der EnBW AG vertreten und der Hauptversammlung vorgeschlagen werden sollen. Das bisherige Datum der Hauptversammlung, so Winfried Kretschmann, Fraktionsvorsitzender der Landtagsgrünen, sei vor dem Ankauf der EdF-Anteile an die EnBW durch das Land Baden-Württemberg gesetzt worden. Nun besitze das Land 45 Prozent der EnBW-Aktien und habe somit erheblichen Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat der EnBW bestelle die Vorstandsmitglieder und berate den Vorstand. Er wirke damit entscheidend mit an die strategische Ausrichtung des Unternehmens und habe indirekt auch Einfluss auf das operative Geschäft. Auch in Anbetracht der Amtszeit der Aufsichtsräte, die laut EnBW-Satzung in der Regel für fünf Jahre gewählt würden, sei die Besetzung des Aufsichtsrates von beträchtlicher Bedeutung für die künftige Ausrichtung des Energieversorgers. „Die Mitglieder des Aufsichtsrates, die auf der nächsten Hauptversammlung als Vertreter des Landes Baden-Württemberg gewählt werden, werden eine Amtszeit haben, die komplett die nächste Legislaturperiode abdeckt. Es wäre mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar, wenn die noch amtierende Landesregierung kurz nach der Landtagswahl und kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit die langfristig wirksamen Entscheidungen über die Vertretung des Landes im Aufsichtsrat der EnBW AG treffen würde. Das muss Angelegenheit der neu gewählten Landesregierung sein, wie immer diese zusammengesetzt ist“, betonte der Fraktionschef der Grünen. „Die alte Landesregierung darf auf den allerletzten Metern ihrer Amtszeit keine Fakten schaffen, die der neuen Landesregierung sämtliche Handlungsoptionen nimmt.“
„Die bisherige Landesregierung muss deshalb das Gespräch mit dem Vorstand der EnBW suchen, um zu erreichen, dass der Termin der Hauptversammlung verschoben wird“, fordert Kretschmann. Es handle sich dabei um eine Vertagung von wenigen Wochen, dies sei laut Aktienrecht und laut Satzung der EnBW, die für die Hauptversammlung eine Ladungsfrist von 36 plus zwei Tagen vorsieht, machbar. Auch der Zeitpunkt der letzten Hauptversammlung der EnBW AG am 29. April 2010 mache eine ordentliche Hauptversammlung in der zweiten Maihälfte 2011 möglich.