Die Landesregierung hat es verschlafen, die guten und richtigen Ziele des Bologna- Prozesses so umzusetzen, dass er auch ein Erfolg werden konnte. Die umfassende Umstellung auf ein komplett neues System sollte aufkommensneutral bewerkstelligt werden und auch eine inhaltliche Begleitung dieses Prozesses wurde mit Verweis auf die Hochschulautonomie unterlassen. Die Folge: Die Hochschulen haben die neuen Bachelorund Master-Studiengänge quasi „nebenher“ eingeführt und einfach alte Inhalte und Stoffmengen in neue Begriffe und Formalien verpackt. Statt „Studierende in den Mittelpunkt zu stellen“, wie in der Bologna-Erklärung gefordert, wurden diese erst gar nicht gefragt. Heraus kamen Studiengänge, die wegen ihrer Verschulung und dem Zeit- und Prüfungsdruck schlichtweg nicht studierbar sind. Mit ihrer viel zu zögerlichen Bereitschaft nachzubessern, verspielt die Landesregierung nun die letzte Chance, Bologna in Baden- Württemberg doch noch zum Erfolg zu machen.
Ungerechte Studiengebühren
Die schwarz-gelben Studiengebühren sind sozial blind und belasten alle Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Situation gleichermaßen. Auch von der Geschwisterregelung geht keine soziale Lenkungswirkung aus, da die Anzahl der Kinder nur bedingt mit der finanziellen Leistungsfähigkeit von Familien zusammenhängt. Dafür hat sie aber fatale Löcher in die Hochschulhaushalte gerissen, weil sie überstürzt eingeführt wurde und kein Finanzausgleich stattgefunden hat. Wenn Baden-Württemberg weiterhin auf kluge Köpfe und Bildungsaufstieg setzen will, muss gebührenfreies Studieren bis zum Master möglich sein und dabei dennoch ausreichend Geld für die Hochschulen zur Verfügung gestellt werden – mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der besseren Ausstattung der grundständigen Lehre.
Schwache Mitbestimmung
Die CDU lehnt noch immer die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft an baden-württembergischen Hochschulen ab. Sie geriert sich damit als ewiggestrige Partei, die anhand längst überkommener ideologischer Gräben agiert, anstatt zeitgemäße Mitgestaltungsmöglichkeiten für Betroffene auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu gewährleisten. Von Filbinger 1977 als Hort des Terrorismus ausgemacht und verboten, ist die Verfasste Studierendenschaft in allen anderen Bundesländern außer Bayern Bestandteil des studentischen Alltags – ohne dass diese damit einer höheren Terrorgefahr ausgesetzt wären.
Die Verfasste Studierendenschaft mit Satzungsautonomie, Finanzautonomie und dem verbrieften Recht, auch über Hochschulbelange hinaus am gesellschaftlichen Diskurs teilzuhaben, ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, wenn wir Studierende als mündige Bürger und zukünftige Leistungsträger unseres Landes ernst nehmen. Alle drei genannten Aspekte fehlen den von CDU und FDP stattdessen vorgeschlagenen Studierendenparlamenten. Mit diesen würde zwar eine zentrale hochschulweite Vertretung der Studierenden etabliert – aber einmal mehr als zahnloser Tiger, an dem sich hervorragend vorbei agieren lässt. Der Bologna-Prozess hat aber deutlich gemacht: Hochschulreformen, die an den Interessen und der Expertise der Studierenden vorbei gehen, sind zum Scheitern verurteilt. Spätestens die Überarbeitung dieses Reformprozesses sollte unter ernsthafter Einbeziehung der Studierenden erfolgen.
Die Verfasste Studierendenschaft reicht dabei noch lange nicht aus – aber sie wäre die Basis für eine echte demokratische Kultur an den Hochschulen, der sich die CDU noch immer verweigert.
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