Die Entscheidung der Bundesregierung, die Solarförderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) um 20 bis 30 Prozent ab dem 09. März 2012 zu kürzen, kritisiert Chris Kühn, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, scharf: „Röttgens und Röslers Kompromiss dient einzig und allein dem Koalitionsfrieden und gefährdet bundesweit zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche. Die Auswirkungen für Baden-Württemberg sind verheerend: Mit mehr als 6.000 Beschäftigten ist die Solarbranche ein wichtiger Beschäftigungssektor im Ländle, der dazu beiträgt, dass die Energiewende gelingen kann. Die Bundesregierung zeigt einmal mehr, dass sie nach dem beschlossenen Atomausstieg nach wie vor die Interessen der nuklear-fossilen Energiebranche verteidigt, statt massiv in den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu investieren.“
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Prozent des deutschen Strombedarfs werden an sonnigen Tagen von Photovoltaikanlagen erzeugtAn sonnigen Tagen deckt der Strom aus Photovoltaik-Anlagen mittlerweile bis zu 20 Prozent des deutschen Strombedarfs und damit einen Großteil der Tagesspitze im Verbrauch. Sie wird auch dringend zur Kompensation der abgeschalteten Atomkraftwerke benötigt. Bei einem Ausbau der Photovoltaik im Tempo der vergangenen zwei Jahre würde der Anteil des solar erzeugten Stroms im Jahr 2020 bei elf Prozent in Baden-Württemberg liegen.
„Planungssicherheit ist für die Investoren in der Solarbranche sehr wichtig. Mit dem kalten Ausstieg binnen kürzester Zeit aus der Förderung gefährden die Minister Rösler und Röttgen sowie Bundeskanzlerin Merkel den Erfolg der dringend nötigen Energiewende“, so Kühn weiter.
„Wir Grünen fordern ein Ende dieses Chaos! Statt in den nächsten Jahren aus der Solarförderung auszusteigen, gehört ein vernünftiges Konzept mit verlässlichen Rahmenbedingungen und einer Kostenoptimierung mit Augenmaß her. Die Förderung der Solarbranche war von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung nie dauerhaft vorgesehen. Die Investitionskosten sind wie geplant jedes Jahr abgesenkt worden. Diese Absenkung muss allerdings maßvoll geschehen und nicht im Hau-Ruck-Verfahren abgesegnet werden“, erklärt Kühn abschließend.