Der Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg hat am Sonntag einstimmig beschlossen, den Vergleichsvorschlag, den das Landesschiedsgericht im Parteiordnungsverfahren gegen Boris Palmer unterbreitet hat, anzunehmen. Boris Palmers Verhalten wird aufgrund verschiedener Verstöße gegen Grundsätze und Ordnung der Partei sanktioniert. Seine Mitgliedsrechte ruhen bis zum 31. Dezember 2023.
Dazu erklären die Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller:
„Wir haben mit dem schiedsgerichtlichen Verfahren um die Äußerungen von Boris Palmer gezeigt, dass wir als Partei in der Lage sind, einen so komplexen Fall zielführend und gut zu bearbeiten und zu einem konstruktiven Ergebnis zu bringen: Es wurde festgestellt, dass Boris Palmer gegen Grundsätze und Ordnung von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg verstoßen hat. In einem Vergleich haben sich die Verfahrensbeteiligten auf ein Ruhen der Mitgliedsrechte bis zum 31. Dezember 2023 verständigt.
Gleichzeitig zeigt der Vergleich einen Weg auf, künftig wieder in geordneten innerparteilichen Verfahren zusammenzuarbeiten. So sollen gemeinsame Gespräche künftig Konflikten mit den Grundsätzen und der Ordnung der Partei vorbeugen.
Nach einer langen Reihe verbaler Grenzüberschreitungen seitens Boris Palmer hatte die Landesdelegiertenkonferenz am 8. Mai 2021 den Landesvorstand beauftragt, ein Parteiordnungsverfahren einzuleiten. Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat. Das ist ein wichtiges Zeichen, auch für all diejenigen in der Partei, die in den vergangenen Jahren immer wieder durch diese Debatten aufgerieben wurden. Denn nun ist klar: Boris Palmer hat die Grenzen dessen überschritten, was wir als Partei aushalten müssen.
Die zurückliegenden Debatten über die Äußerungen von Boris Palmer haben regelmäßig politische Kräfte unserer Partei gebunden und oft wichtige inhaltliche Diskussionen überlagert. Das Landesschiedsgericht hat mit seinem Vergleichsvorschlag einen Weg aufgezeigt, der es uns als Partei ermöglicht, diese aufreibende Debatte hinter uns zu lassen und den Fokus wieder voll und ganz auf die inhaltliche Arbeit zu richten.“
Über diesen Link kann der vom Schiedsgericht vorgeschlagene und von beiden Verfahrensbeteiligten akzeptierte Vergleich zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und Boris Palmer heruntergeladen werden.