Der Landtag hat grünes Licht für die Neufassung des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes gegeben. Damit haben wir auch weiterhin das modernste und fortschrittlichste Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik! Was macht das novellierte Gesetz so innovativ?
Als erstes Bundesland definieren wir verbindliche Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen für jeden Bereich der Landespolitik, etwa den Verkehrsbereich oder die Landwirtschaft. Im sogenannten Klima-Maßnahmen-Register wird festgehalten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die Einsparziele zu erreichen.
„Jeder Bereich muss seinen Beitrag leisten, damit wir unsere ambitionierten Klimaziele erreichen. Diese Grundüberzeugung wird durch das novellierte Klimaschutzgesetz nun auch rechtlich festgeschrieben“, so Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller, Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg. „Damit haben wir auch weiterhin das innovativste Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik und können Klimaschutz im ganzen Land strukturiert und konsequent in die Umsetzung bringen.“
Weitere Neuerungen sind beispielsweise die Einführung eines Klimavorbehalts bei Förderprogrammen des Landes, damit diese künftig netto-treibhausgasneutral sind, sowie eines sogenannten CO2-Schattenpreises in der Landesverwaltung, der die Klimafolgen von Treibhausgasemissionen abbildet.
Mit dem Beschluss wird das Klimaschutzgesetz außerdem zu einem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz weiterentwickelt.
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