Die Grünen warnen davor, die angekündigte Abschaltung von Neckarwestheim I zur Verlängerung der Laufzeiten anderer AKWs zu nutzen. Franz Untersteller, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag: „Schwarz-Gelb hat dem Reaktor in Neckarwestheim mit der Laufzeitverlängerung acht zusätzliche Betriebsjahre verschafft. Würden diese Strommengen jetzt auf andere EnBW-Reaktoren wie Neckarwestheim II oder/und Philippsburg II übertragen, könnten diese noch auf Jahre hinaus länger am Netz bleiben.“
Untersteller forderte, der nach wie vor bestehenden gesetzlichen Möglichkeit zur Strommengenübertragung umgehend einen Riegel vorzuschieben, und zwar unabhängig davon, wie das Bundesverfassungsgericht die Frage entscheidet, ob die vom Bundestag beschlossene Laufzeitverlängerung ohne die Beteiligung des Bundesrats rechtmäßig ist. „Ziel muss es jetzt sein, die Nutzung der Kernenergie so schnell wie möglich zu beenden und nicht noch durch Strommengenübertragungen auf Jahre hinaus weiter zu verlängern“, so Untersteller.
Mit den im Herbst letzten Jahres von der schwarz-gelben Bundestagsmehrheit gefassten Beschlüssen zur Laufzeitverlängerung wurde dem Reaktor Neckarwestheim I nach Ablauf seiner ursprünglichen Betriebszeit zusätzlich eine Strommenge von rund 51 Milliarden Kilowattstunden zugesprochen. Theoretisch hätte diese Mengen ausgereicht, um Deutschlands zweitältestes AKW – von Januar dieses Jahres ab gerechnet – für weitere 8 Jahre am Netz zu halten.
Mit der 2010 von Schwarz-Gelb beschlossenen Laufzeitverlängerung hätte Neckarwestheim II rechnerisch bis 2036 laufen können. Würde die EnBW diese Strommenge nach der jetzt beschlossenen Stilllegung von Neckarwestheim I auf die Nachbaranlage Neckarwestheim II übertragen, ließe sich das 1989 ans Netz genommene AKW bis weit über 2040 hinaus betreiben. „Angesichts der katastrophalen Ereignisse in Fukushima muss es jetzt darum gehen, schneller aus der Hochrisikotechnologie auszusteigen, statt sie noch länger zu betreiben als von Schwarz-Gelb durch die Laufzeitverlängerung beschlossen.“ Untersteller forderte die EnBW auf, von sich aus den Verzicht auf eine Strommengenübertragung zu erklären.