Im Interview spricht unsere Landesvorsitzende Sandra Detzer über die Wahlrechtsreform und Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit in der grün-schwarzen Koalition.
Liebe Sandra, in den letzten Tagen hat das Thema Wahlrechtsreform für einiges Aufsehen gesorgt. Was ist passiert?
„Wir Grüne setzen uns seit langem für ein modernes Wahlrecht ein, das das ganze Land in den Blick nimmt: Unsere ländlichen Wahlkreise ebenso wie unsere Städte, Frauen wie Männer, Alte wie Junge, Alteingesessene wie Migrant*innen.“
Und wie geht es jetzt weiter?
Im Koalitionsausschuss haben wir vereinbart, dass eine Verhandlungsgruppe zügig weiter über die Umsetzung der Wahlrechtsreform und weiterer Punkte aus dem Koalitionsvertrag berät. Für die grüne Seite sind in dieser Verhandlungsgruppe Winfried Kretschmann, der Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz sowie Oliver Hildenbrand und ich als Landesvorsitzende vertreten. Wir beide sind in sehr gutem Austausch mit Winfried, Andi und anderen Beteiligten und werden weiter hart für die Umsetzung der Reform kämpfen.
Warum ist eine Wahlrechtsreform hin zu einem Listenwahlrecht sinnvoll und wichtig?
Die Einführung einer Landesliste schafft die Möglichkeit, mehr Frauen ins Parlament zu bringen – denn beim Frauenanteil hat der Landtag von Baden-Württemberg immer noch die rote Laterne. Eine Liste macht es auch leichter nachvollziehbar, wer ins Parlament kommt und behebt das Problem, dass im Moment unterschiedlich viele absolute Stimmen für ein Mandat nötig sind. Diese Schwierigkeiten entstehen durch die bisherige komplizierte Zuteilungsmethode der 50 Zweitmandate an die „besten Verlierer*innen“ in den vier Regierungspräsidien.
Das aktuelle Wahlrecht bevorzugt auch Hochburgen der jeweiligen Parteien und benachteiligt sie in anderen Wahlkreisen strukturell, uns Grüne zum Beispiel in bestimmten ländlichen Wahlkreisen, in denen wir leider noch nie eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten stellen konnten. Mit einer Landesliste können wir aber genau dem bewusst entgegenwirken und neue Gesichter, mehr Diversität und damit frischen Wind für den Landtag zur Wahl zu stellen – die Realität der Gesellschaft im Parlament also besser abbilden als bislang. Auch das gehört zur repräsentativen Demokratie.
Die Ergänzung der Direktmandate um eine Landesliste erhält die starke Verankerung der Abgeordneten in ihrem Wahlkreis. Eine zusätzliche landespolitische Verankerung stärkt eine gute Interessenvertretung für das ganze Land. Wir beschließen schließlich auch mit gutem Grund unser Landtagswahlprogramm auf einem Landesparteitag: Es stellt unsere Ziele und Projekte für das ganze Land dar. Eine Landesliste zeigt als passende Ergänzung dazu unser Personalangebot.