Die baden-württembergischen Grünen unterstützen die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg, das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität eines Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen. „Wir fordern die Landesregierung auf, morgen dem Antrag im Bundesrat zuzustimmen. Denn noch immer werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle vielfach benachteiligt. Deshalb wollen wir den Artikel 3 des Grundgesetzes flott machen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden“, sagte der Grünen Landesvorsitzende Chris Kühn.
Zwar ändere ein solches Diskriminierungsverbot nicht unmittelbar die gesellschaftliche Wirklichkeit, aber es sei ein wichtiges Signal für mehr Toleranz und Offenheit. Außerdem könne eine Grundgesetzänderung dazu beitragen, rechtliche Ungleichbehandlungen von homosexuellen Paaren etwa im Steuer-, im Pflege- oder Adoptionsrecht zu beseitigen. „Für uns ist klar: Alles andere als die volle Gleichstellung ist und bleibt Diskriminierung“, erklärte die Grünen-Landesvorsitzende Silke Krebs.
Die Landesregierung müsse darüber hinaus aber auch vor der eigenen Türe kehren und die gesetzlich verankerte Ungleichbehandlung homosexueller Paare in Baden-Württemberg beenden. Es sei nicht akzeptabel, dass im Land die Landratsämter für die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zuständig seien, so Kühn weiter: „Auch in Baden-Württemberg müssen lesbischen und schwulen Paaren die Türen der Standesämter endlich überall offen stehen. Die staatliche Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung ist antiquiert und einem weltoffenen Baden-Württemberg nicht würdig.“