Zur heutigen Pressekonferenz der CDU zu ihrem Leitantrag erklärt Thekla Walker, Landesvorsitzende der Grünen Baden-Württemberg:
„Wir werten es als Grünen Erfolg, dass mittlerweile richtig Bewegung in das Thema Gleichstellung und Geschlechterdemokratie gekommen ist. Wir haben bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass der nächste konsequente Schritt die Festschreibung paritätisch besetzter KandidatInnenlisten nach dem Reißverschlussverfahren im Kommunalwahlgesetz sein muss. Selbst die CDU scheint nun willens, die Unterrepräsentation von Frauen in den Kommunalparlamenten zumindest als Problem wahrzunehmen.
Als Landesvorsitzende fühle ich mich deshalb auch in der Entscheidung bestätigt, der Forderung nach gesetzlichen Vorgaben zur paritätischen Besetzung von KandidatInnenlisten noch einmal durch eine Resolution auf unserem Landesausschuss am 23. Juni Nachdruck zu verleihen, das hat dem Thema noch einmal Schub gegeben.
Der Leitantrag des CDU-Vorstands für den Landesparteitag am 21. Juli 2012 ist inhaltlich natürlich enttäuschend. Dass man „zur nächsten Kommunalwahl Frauen und Männer möglichst in gleicher Anzahl“ aufstellen will (S. 9), hat wohl kaum Neuigkeitswert und enthält noch nicht einmal für die Partei selbst verbindliche Zusagen. Die CDU sollte außerdem wissen, dass selbst damit die schwerwiegenden Defizite in Baden-Württemberg noch lange nicht gelöst wären:
- Die stärkste Gruppierung bei der Kommunalwahl sind schließlich weder die Grünen, noch die CDU, sondern die Freien Wähler, deren Frauenanteil häufig sogar noch unter dem der CDU liegt.
- Wir brauchen Geschlechterparität nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch zur nächsten Landtagswahl, schließlich ist der Frauenanteil von 18% im gegenwärtigen Landtag schlicht skandalös.
Wir erwarten deshalb von der CDU, sollte sie es ernst meinen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern, dass sie uns bei unseren Initiativen zu gesetzlich vorgeschriebenen Quotierungen unterstützt, sowohl bei der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes, als auch in Bezug auf das Landtagswahlrecht. Es kann einfach niemand mehr leugnen, dass es ohne gesetzliche Vorgaben leider nicht geht, das ist mittlerweile nicht mehr zu bestreiten.