Die baden-württembergischen Grünen lehnen die Pläne von Innenminister Rech für allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen ab. Nach dem VGH-Urteil gebe es dafür keine rechtliche Grundlage. Das Gericht habe keinen ausreichenden direkten Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewalttätigkeit gesehen, der ein solches Verbot rechtfertige. „Hier sollen leichtfertig Bürgerrechte eingeschränkt werden. Mit Repression kann ein verantwortungsvoller und mündiger Umgang mit Alkohol nicht erreicht werden. Statt Law and Order brauchen wir eine umfassende Präventionsstrategie“, sagte die Grünen-Landesvorsitzende Silke Krebs.
Aus Sicht der Grünen greife die Verbotspolitik viel zu kurz. „Die CDU macht es sich zu einfach. Das Schwingen der Verbotskeule mag zwar spektakulär sein, trägt aber zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs gerade bei Jugendlichen nichts bei. Das Problem wird nicht gelöst, sondern nur verlagert.“ Der Alkohol würde dann eben außerhalb der Verbotszone konsumiert, so Krebs.
Gegen Eingriffe in die persönliche Freiheit
Außerdem würden durch Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen unter Generalverdacht gestellt. „Nicht alle, die in der Öffentlichkeit Alkohol trinken, tun das exzessiv, werden gewalttätig und stören den öffentlichen Frieden. Wir lehnen pauschale Eingriffe in die persönliche Freiheit ab. Die Polizei hat schon heute die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen oder stark alkoholisierte Personen in Gewahrsam zu nehmen. Diese Möglichkeiten müssen situationsgerecht ausgeschöpft werden. Außerdem müssen die bestehenden Jugendschutzgesetze besser kontrolliert werden – das ist viel wirksamer als ein isoliertes Verbot.“
Die Grünen fordern ein glaubwürdiges und wirksames Gesamtkonzept gegen Alkoholmissbrauch, das an den Ursachen ansetzt und die Prävention in den Mittelpunkt stellt. „Wir brauchen an den Schulen umfassende Maßnahmen zur Suchtprävention und zur Förderung sozialer Kompetenz ebenso wie Präventionsangebote für Familien“, so Krebs.