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EnBW-Deal: Grüne und SPD ziehen vor Staatsgerichtshof

Die SPD-Landtagsfraktion und die Fraktion der Grünen im Landtag werden wegen der Umstände beim Abschluss des EnBW- Aktiengeschäfts vor den Staatsgerichtshof ziehen. Nach Auffassung von SPD- Fraktionsvize Nils Schmid und Grünen- Fraktionschef Winfried Kretschmann hat die Landesregierung mit der Umgehung des Parlaments gegen die Landesverfassung verstoßen. Mit ihrem gemeinsamen Antrag wollen die beiden Fraktionen erreichen, dass der Staatsgerichtshof dem Finanzminister bescheinigt, zu Unrecht seine Zustimmung zum Kauf der EnBW- Aktien erteilt zu haben.

„Die Regierung hat beim Kauf des milliardenschweren Aktienpakets das Haushaltsrecht des Parlaments verletzt“, sagte SPD- Spitzenkandidat Nils Schmid zur Begründung des Antrags. Nach seiner Auffassung hätte der Kaufvertrag nur unter Parlamentsvorbehalt geschlossen werden dürfen. „Auch wenn das Mappus offenbar nicht weiß: In Baden- Württemberg steht die Landesverfassung höher als das Aktienrecht“, so Schmid.

Nach Ansicht von Winfried Kretschmann, Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat der Grünen, kann im Fall des EnBW- Geschäfts nicht die Ausnahmeregelung der Landesverfassung herangezogen werden. „Der Finanzminister beruft sich zu Unrecht auf das Notbewilligungsrecht“, sagte Kretschmann. Seine Zustimmung hätte der Minister nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilen dürfen. Ein solcher Fall habe aber erkennbar nicht vorgelegen.

SPD und Grüne haben Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und Prof. Dr. Martin Morlok von der Universität Düsseldorf beauftragt, die Antragsschrift zu verfassen und die prozessuale Vertretung vor Gericht zu übernehmen. Mit der Einreichung des Antrags beim Staatsgerichtshof wird noch im Februar gerechnet.

Wieland hält den Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen sowohl für zulässig als auch in der Sache für erfolgversprechend. „Die Regierung kann ein Geschäft nur dann abschließen, wenn die Verfassung es ihr erlaubt“, unterstrich der Jurist. Weder die Ablehnung eines Parlamentsvorbehalts durch den französischen Geschäftspartner EdF noch die wirtschaftlich wünschenswerte Geheimhaltung könnten einen Verstoß gegen die Landesverfassung rechtfertigen.

Schmid kritisierte erneut die Landesregierung für ihr selbstherrliches Vorgehen, wenn es um den Beschluss von Haushaltsausgaben gehe: „Schon bei der Privatisierung der Bewährungshilfe Ende 2006 hat der Staatsgerichtshof dem Finanzminister ins Stammbuch geschrieben, einen Verfassungsbruch begangen zu haben.“

Der jetzige Fall zeige, dass die SPD- Landtagsfraktion in der damaligen Antragsschrift völlig zu Recht vor einer Wiederholungsgefahr gewarnt habe. Schmid tadelte die unwürdige Geheimdiplomatie von Ministerpräsident Mappus bei der Abwicklung des EnBW- Geschäfts nicht nur als dreisten Verfassungsbruch, sondern darüber hinaus als Verhöhnung der gewählten Volksvertretung.


Der Spitzenkandidat der Grünen, Winfried Kretschmann, kritisierte die Handlungsweise der Landesregierung als „klaren Machtmissbrauch“. Die Landesverfassung sehe das Notbewilligungsrecht für Katastrophenfälle und Ähnliches vor. „Von Aktienkäufen, mit deren Hilfe ein CDU- Regierungschef sich vor einer Landtagswahl ins rechte Licht rücken will, findet sich nichts in der Verfassung“, sagte Kretschmann. Eine verfassungskonforme Vorgehensweise hätte verlangt, dass der Finanzminister beim Landtagspräsidenten anfragt, ob eine schnelle Beschlussfassung des Landtags über einen Nachtragshaushalt möglich ist. Es sei aber nicht einmal der Versuch unternommen worden, die Zustimmung des Landtags zum Aktienkauf einzuholen.

Professor Wieland legte dar, dass das „Notbewilligungsrecht“ nach Artikel 81 der Landesverfassung nach seinem Dafürhalten den Aktienkauf nicht legitimieren könne. Es könne zwar für Außenstehende nicht nachvollzogen werden, ob das Bedürfnis zum Kauf der Aktien unvorhergesehen war, die notwendige Unabweisbarkeit sei jedoch keinesfalls gegeben.

„Es ist offenkundig, dass der Beschluss eines Nachtragshaushalts durch den Landtag auf entsprechende Anfrage hätte eingeholt werden können“, erklärte Wieland. Darüber hinaus könne die Verfassung nicht zur Disposition stehen, auch wenn die Regierung sie bei einem in ihren Augen vorteilhaften Geschäft als hinderlich empfinde. Dies gelte sowohl gegenüber Dritten, die einen Parlamentsvorbehalt nicht akzeptieren, als auch mit Blick auf die bundesrechtlichen Bedingungen für ein Übernahmeangebot.

Donnerstag, 20. Januar 2011

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Tilo

Freitag, 21-01-11 09:45

Die Stuttgarter Zeitung kommentiert heute die Klage gegen den EnBW-Deal wie folgt:
"Dass sie (die Klage) kommt, ist nicht nur legitim, sondern geradezu zwingend. Selten in der Geschichte Baden-Württembergs hat es einen triftigeren Grund gegeben, das Verfassungsgericht des Landes anzurufen. Mappus" Vorgehen müsste nicht nur die Opposition, sondern auch die Regierungsfraktionen aufregen. Wenn der Premier mal eben im Alleingang über bis zu sechs Milliarden Euro verfügt und die Abgeordneten dies hinterher nur noch abnicken dürfen, ist das gesamte Parlament getroffen. Sein angebliches Königsrecht, den Haushalt aufzustellen, wird so zur Farce. Um Promillebeträge wird erbittert gerungen, aber bei einem Siebtel des gesamten Etats hat der Landtag nichts zu melden - das können eigentlich auch CDU und FDP nicht wollen."

 
 

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22.05.2012, 18:35
Retweet @RegierungBW: Frühkindliche Sprachförderung ist heute Thema bei "Nachgefragt bei #Kretschmann". Anschauen! http://t.co/RtslwwZQ

22.05.2012, 15:07
Der alte Vorstand von @FraktionGruenBW ist auch der neue Vorstand. Gratulation an Edith, Uli, Andi, Charlotte und @alindlohr zur Wiederwahl.

21.05.2012, 08:01
@habichthorn Sicher nicht negativ.. Wir würden uns sehr über den Wombat freuen!

17.05.2012, 11:07
Retweet @StN_News: Grünen-Landeschef Chris #Kühn wollte in Berlin ins Flugzeug - und eine Axt im Handgepäck verstauen: http://t.co/R1G6QgnE # ...

14.05.2012, 19:21
@Zwiebeltuete Es geht uns um Gleichstellung nicht um Schlagzeilen. Und Quoten sind kein Unfug, sondern ein wirksames Mittel.

13.05.2012, 19:31
Herzlichen Glückwunsch an @gruenenrw @nrwspd und @HanneloreKraft zu diesem tollen Ergebnis. Ein Klares Mandat für Rot-Grün #nrw12

13.05.2012, 19:26
Retweet @gruenenrw: Herzlich Willkommen auf Twitter und gestärkt im neuen Landtag: @gruenefraknrw #nrw12

13.05.2012, 18:01
Retweet @Wahlrecht_de: Prognosen ARD/ZDF • CDU 26,0/25,5%, SPD 39,0/38,0%, GRÜ 12,0/12,0%, FDP 8,5/8,5%, LIN 2,5/3,0%, PIR 7,5/8,0% http://t. ...

13.05.2012, 15:28
Für eure letzten Fragen zu #nrw12 sind die @gruenenrw immer noch #3TW http://t.co/Imj6KcGN

13.05.2012, 15:26
Es wird knapp bei der Landtagswahl in NRW. Wählt @gruenenrw für eine rot-grüne Mehrheit & eine sozial-ökologische Politik. Ab ins Wahllokal!

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