Neues Polizeigesetz/Ein Standpunkt von Daniel Mouratidis
Keine Macht dem Schnüffelstaat
Das geplante neue baden-württembergische Polizeigesetz ist in der vorliegenden Form ein bedenklicher Schritt vom Rechtsstaat hin zum Präventions- und Schnüffelstaat. Die Landesregierung will die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Polizei weit in den präventiven Bereich hinein ausdehnen. Die Folge wären massive Eingriffe in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger – vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde ernsthaft in Frage gestellt.
Wir Grünen lehnen eine präventive Ausspähung der Bürgerinnen und Bürger strikt ab und sind damit die entschiedensten Verfechter der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Staatliche Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung sind nur in ganz engen Grenzen akzeptabel: Nämlich nur wenn ein überragend hohes Rechtsgut – wie etwa Menschenleben oder der Bestand des Staates – in Gefahr sind und nur bei einem konkreten Verdacht und auf richterliche Anordnung hin. Nicht akzeptabel ist hingegen die massenhafte Erfassung der Daten von Nicht-Verdächtigen.
Wir Grünen verwehren uns außerdem dem Versuch der Landesregierung, mit dem Polizeigesetz durch die Hintertür auf Landesebene Dinge zu regeln, die eigentlich im Strafgesetzbuch auf Bundesebene geregelt werden müssten.
Als besonders problematisch betrachten wir Grünen folgende Punkte des Entwurfs zum neuen Polizeigesetz:
- Wir lehnen die von Innenminister Rech geplante massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen ab. Denn diese Praxis führt zu Dauerobservation und ermöglicht die Erstellung von Bewegungsprofilen von unverdächtigen Bürgern. Ein solcher Grundrechtseingriff ins Blaue hinein ist unakzeptabel. Das ist auch die Position des Bundesverfassungsgerichts, dass das automatische Kennzeichen-Scanning nur in engen Grenzen bei anlassbezogenen Fahndungen für zulässig hält, während die verdachtslose Erfassung aller Verkehrsteilnehmer zu „allgemeinen Einschüchterungseffekten“ führe. Wir Grünen fordern deshalb Innenminister Rech auf, seine Pläne zur automatischen Kennzeichenerfassung einzustampfen.
- Völlig unakzeptabel sind aus grüner Sicht die geplanten Projektdateien: Für gemeinsame Projekte sollen Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz ihre Dateien zusammenführen. Dadurch wird aber das verfassungsmäßige Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Die Rechtsgrundlagen der Geheimdienste und der Polizei für das Erheben und Speichern von Daten sind sehr unterschiedlich. Kann die Polizei künftig – wenn auch lediglich projektbezogen – offen und frei auf Geheimdienstinformationen zugreifen, wird diese Trennung von Polizei und Geheimdiensten untergraben. Wir sollten aber gerade wegen der schrecklichen historischen Erfahrungen mit der GeStaPo sehr vorsichtig bei solchen Eingriffen in das Trennungsgebot sein.
- Wir Grünen lehnen die geplante Ausweitung der Videoüberwachung auf Veranstaltungen und Ansammlungen wie Volksfeste oder Public Viewings ab. Das ist eine wahllose Kontrolle unbescholtener Bürger ohne jeden Anlass und Ausgangsverdacht. Eine solche Praxis wäre freiheitsfeindlich, unverhältnismäßig und ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zwar kann in bestimmten Fällen eine gezielte Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten sinnvoll sein – aber im Grundsatz muss der öffentliche Raum überwachungsfrei sein.
- Kritisch sehen wir Grünen auch die geplante Ausweitung der Befugnisse zur Speicherung von Telekommunikationsdaten. Hier hoffe ich auf die heilende Wirkung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März, mit der die Karlsruher Richter zentrale Regelungen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt haben. Wir Grüne fordern: Eine Überwachung der elektronischen Kommunikation darf auch künftig nur bei konkreter Gefahrenabwehr in Zusammenhang mit der Planung einer Straftat und unter Richtervorbehalt zulässig sein.
Für uns Grüne ist klar: Das neue Polizeigesetz der Landesregierung widerspricht in seiner vorliegenden Form an zentralen Stellen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und steht nicht auf dem Boden der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Deshalb werden wir baden-württembergischen Grünen entschiedenen Widerstand gegen die Pläne von Innenminister Rech leisten. Wenn das neue Polizeigesetz nicht erheblich entschärft und den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, behalten wir uns auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Polizeigesetz vor. Staatliche Überwachung ins Blaue hinein und ein weiteres Schleifen der Bürgerrechte sind mit uns nicht zu machen.










