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Neckarwestheim-I (Neckar-I, GKN-1)

 
Allgemeine Daten
Reaktortyp/Baureihe:
Druckwasserreaktor 2. Generation
Hersteller:
KWU
Nennleistung:
840 MW Brutto / 785 MW Netto
Inbetriebnahme (Erstkritikalität):
26.5.1976
Standort:
Neckarwestheim, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
Reststrommenge lt. Atomkonsens zum 31.12.2005:
21,14 TWh
Durchschnittliche Erzeugung 2000-2005:
7,24 TWh pro Jahr
Prognose Stilllegung nach Atomkonsens:
Dez. 2008
(Quelle: BMU, Bekanntmachung nach §7 Abs. 1c Satz 4 AtG, Eigene Berechnungen; BFS, Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2003; Framatome ANP, www.de.framatome-anp.com/anp/d/foa/anp/products/kkw/gkn_1.htm)
Betreiber
Eigentümer:
EnBW Kernkraft GmbH
Geschäftsführer:
Dr. Hans-Josef Zimmer, Wolfgang Heni, Michael Wenk, Konrad Schauer
Beteiligungen:
EnBW Kraftwerke AG 98,45%
ZEAG Energie AG 1,30%
Deutsche Bahn AG 0,2%
Kernkraftwerk Obrigheim GmbH 0,05
Die früher eigenständige Betreibergesellschaft GKN GmbH wurde im Dezember 2003 in die EnBW Kernkraft GmbH integriert, die auch die AKW Philippsburg und Obrigheim betreibt. Der frühere Miteigentümer Neckarwerke Stuttgart AG ging im Oktober 2003 im EnBW-Konzern auf.
(Quellen: Homepage des Betreibers, www.gkn-gmbh.de; BMU, EnBW Energie, http://www.enbw.com/content/de/presse/pressemitteilungen/2003/12/pm_20031217_07/)
Zwischen- und Interimslager
Zwischen- und Interimslager werden von den beiden Blöcken GKN I und II gemeinsam genutzt.
Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente
Erstantrag:
20.12.1999
Atomrechtliche Genehmigung:
22.09.2003 (ohne Sofortvollzug)
Baugenehmigung:
24.10.2003
Kapazität:
1600 Tonnen Schwermetall, 8,3×1019 Becquerel Aktivität, 3,5 MW Wärmefreisetzung
Behälter:
151 Behälter, Castor/V19
Lagerdauer:
40 Jahre ab Einlagerung des ersten Behälters
Bauart:
Tunnelkonzept
Baubeginn:
17.11.2003
Inbetriebnahme:
voraussichtlich Dez. 2006
Das Zwischenlager Neckarwestheim ist als einziges Zwischenlager in Deutschland ein unterirdisches Lager. Die Behälter werden in zwei Tunnelröhren gelagert, die in den Kalkstein getrieben wurden.
Die Bauarbeiten haben sich verzögert und mussten 2004 für drei Monate unterbrochen werden, da man auf lockeres Gestein stieß und sich der Untergrund unter dem Verwaltungsgebäude gesenkt hatte. Seit September 2005 sind die Bergarbeiten beendet; zur Zeit (Anfang 2006) läuft der Innenausbau.
Interimslager für abgebrannte Brennelemente
Erstantrag:
20.12.1999
Genehmigung:
10.4.2001 (mit Sofortvollzug), Ergänzungsgenehmigung 20.12.2002
Inbetriebnahme:
April 2001
Kapazität:
250 Tonnen Schwermetall, 1,5×1019 Becquerel Aktivität, 0,76 MW Wärmefreisetzung
Behälter:
24 Behälter, Castor/V19
Die Laufzeit ist auf fünf Jahre beschränkt.
Aktuelle Ereignisse
Im Februar 2006 wurde bekannt, dass der Betreiber EnBW erwägt, eine Laufzeitverlängerung für GKN-I durch Übertragung von Strommengen von anderen AKW nach dem Atomkonsens zu beantragen. EnBW bräuchte dafür jedoch eine Sondergenehmigung der Bundesregierung, da die Übertragung von neueren auf ältere Reaktoren nach dem Atomgesetz nicht ohne weiteres möglich ist. Über die Laufzeitverlängerung wird somit politisch entschieden.
(Quelle: Financial Times Deutschland, http://www.ftd.de/politik/deutschland/47409.html)
Schwachstellen
Bauartbedingte Schwachstellen
GKN-I gehört zu den Druckwasserreaktoren der 2. Generation, zu der auch Biblis A und B, sowie Unterweser gehören. Diese Reaktoren (Alle Reaktoren der 1. Generation sind bereits abgeschaltet) weisen einige bauartbedingte Sicherheitsmängel auf. Hierzu gehört neben der schwächeren Auslegung des Sicherheitsbehälters insbesondere die geringere Redundanz und teilweise Vermaschung bei der Notstromversorgung.

(Quelle: Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die Dritte Überprüfungstagung im April 2005, http://www.bfs.de/kerntechnik/cns2005_deu.pdf)

Auslegung des Kühlsystems
Neckarwestheim ist von den heute in Betrieb befindlichen deutschen AKW das einzige mit nur drei Hauptkühlkreisen (sog. Loops), was bedeutet, dass die vier Notkühlsysteme bestimmte Komponenten gemeinsam benutzen müssen und nicht vollständig räumlich getrennt sind. Die sicherheitstechnisch eigentlich geforderte Entmaschung und räumliche Trennung der Systeme ist somit beim GKN-I nicht vollständig verwirklicht. Das kann sich sowohl bei internen Störfällen als auch bei äußeren Einwirkungen (Erdbeben, Terrorangriff) negativ auf deren Beherrschbarkeit auswirken.
Hohes Risiko in der Probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA)
In der Probabilistischen Sicherheitsanalyse (PSA) wird versucht, die Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmter Schadensereignisse abzuschätzen. Bei deutschen AKW werden PSA im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfungen erstellt. Auch wenn die so ermittelten Werte mit Vorsicht zu genießen sind, da die Analyse niemals alle Schadensszenarien berücksichtigen kann (bei den meisten deutschen AKW werden zum Beispiel bisher Auswirkungen von Bränden und externen Einwirkungen nicht analysiert), können die ermittelten Werte zu einem relativen Risikovergleich der AKW heran gezogen werden. Bei der rechnerische Häufigkeit von sog. Gefährdungszuständen (Plant Hazard States) hat Neckarwestheim-I zusammen mit Biblis-B den zweithöchsten Wert und ist damit im Betrieb etwa 10-mal riskanter als neuere Reaktoren. Unter den derzeit in Deutschland in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken ist nur noch Biblis A schlechter.
Quellen: Übereinkommen für nukleare Sicherheit, Antworten auf an Deutschland gestellte Fragen zum CNS-Bericht 2002, www.bfs.de/kerntechnik/CNS_02_Antworten.pdf, S.48; Helmut Hirsch, Oda Becker: Risiko Restlaufzeit - Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke, Schwerpunkt Neckarwestheim-I; erstellt für Greenpeace Deutschland, Juli 2005)
Mangelnder Schutz gegen Flugzeugabsturz
Neckarwestheim-I gehört zu den durch Flugzeugabstürze (insbesondere Terrorangriffe) besonders verwundbaren Atomkraftwerken. Seine Reaktorkuppel ist nur gegen den Absturz eines Flugzeuges von der Größe eines Starfighters ausgelegt. Die meisten neueren AKW sollen immerhin den Absturz eines wesentlich schwereren "Phantom"-Kampfjets verkraften. Diese schwächere Auslegung würde bei einem tatsächlichen Absturz oder Terrorangriff in jedem Fall ein höheres Risiko eines Super-GAUs bedeuten, auch wenn es sich z.B. um einen voll getankten Passagierjet handelt, für den auch die neueren Reaktoren nicht ausgelegt sind.
(Quelle: Helmut Hirsch, Oda Becker: Risiko Restlaufzeit - Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke, Schwerpunkt Neckarwestheim-I; erstellt für Greenpeace Deutschland, Juli 2005)
Instabiler Untergrund
Der Boden, auf dem die Reaktoren des AKW Neckarwestheim stehen, ist geologisch instabil. Eine Gipsschicht wird durch Grundwasser ausgelaugt, wodurch Hohlräume entstehen, die spontan einstürzen können. Ende 2002 kam es auf einem Acker nahe Besigheim ohne Vorwarnung zu einem 18 Meter tiefen Erdeinbruch, 4,5 km vom AKW entfernt und in geologisch vergleichbarem Untergrund. Die Atomaufsicht argumentiert zwar, dass die Bewegung des Untergrundes laufend durch empfindliche Messgeräte überwacht wird. Trotzdem wurden seit 1988 im Laufe der Zeit mehrere neue, bisher nicht bekannte Hohlräume im Untergrund unter den AKW entdeckt. Es ist daher zu befürchten, dass weitere unbekannte Hohlräume entstehen oder bereits existieren, und die Standsicherheit der Anlage gefährden. Ein Einbruch unter dem Reaktor oder anderen kritischen Bereichen könnte wichtige Komponenten massiv beschädigen und dabei auch mehrere der redundanten Sicherheitssysteme gleichzeitig betreffen.
Schwächen der Sicherheitskultur
Verschiedene Vorfälle der letzten Jahre deuten darauf hin, dass es deutliche Mängel im betriebsinternen Sicherheitsverständnis gibt. Es wurden wiederholt Verstöße gegen die Vorschriften des Betriebshandbuches bekannt.
So wurde 1997 während dem Anfahrprozess des Reaktors der vorgeschriebene Füllstand in allen vier Flutbehältern des Notkühlsystems 16 Stunden lang unterschritten und drei der Flutbehälter falsch als verfügbar deklariert. Gemäß Betriebshandbuch hätten zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Flutbehälter verfügbar sein müssen. Dieser Vorfall wurde vom Betreiber nicht gemeldet und wurde erst bekannt, nachdem 2001 im AKW Philippsburg ein ähnlicher Fall aufgedeckt worden war und die Baden-Württembergische Atomaufsicht gezielt nach solchen Verstößen gesucht hatte. Ein Ausschuss der Reaktorsicherheitskommission (RSK) stellte später fest, dass zum Teil jahrelang gegen das Betriebshandbuch verstoßen worden war.
Im Juni 2002 wurde ein Brennelement von der Lademaschine unbeabsichtigt angehoben und auf einer Position abgesetzt, in der sich bereits ein anderes Brennelement befand. Dieser Vorfall hätte zu einer Beschädigung von Brennstäben des Brennelements und zu einer Freisetzung von radioaktiven Substanzen führen können. Ursache war eine Störung an der Lademaschine, die dem Fahrer angezeigt worden war - dieser hatte jedoch unzulässigerweise die Meldung quittiert und die Sperrung der Maschine aufgehoben, trotz eindeutiger Kenntnis der Vorschriften. Die RSK stellte bei der Untersuchung Mängel an Fachkunde, Sorgfaltspflicht und in der Arbeitsorganisation fest. Der Fahrer war sogar geschult worden, die automatische Verriegelung aufzuheben.
(Quelle: BMU, Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland, Jahresberichte 2001 und 2002; Helmut Hirsch, Oda Becker: Risiko Restlaufzeit - Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke, Schwerpunkt Neckarwestheim-I; erstellt für Greenpeace Deutschland, Juli 2005)
Auffällige Störfälle und sonstige Ereignisse
1999 und 2005: Ausfall und Brand der Hauptkühlmittelpumpen
Das GKN I fällt auf durch wiederholte Störfälle an den Hauptkühlmittelpumpen, deren Funktion für die Sicherheit entscheidend ist, da ein vollständiger Ausfall der Reaktorkühlung zur Kernschmelze führen würde. Im Mai 1999 kam es zum Ausfall einer Hauptkühlmittelpumpe, und in der Folge zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Im Oktober 2005 kam es sogar zu einem Brand an einer Hauptkühlmittelpumpe, und erneut zu einer Schnellabschaltung, als heißes Öl aus der Pumpe tropfte und sich entzündete. Eine eigentlich vorgesehene Leckölsammeleinrichtung war an der Pumpe nicht montiert.
2003: Einschränkungen durch hohe Außentemperaturen
Während der Hitzewelle im August 2003 war das AKW gezwungen, am 6.8. die Leistung beider Blöcke auf Anordnung des Baden-Württemberger Umweltministeriums um 20% zu reduzieren. Die Kühl- und Notkühlsysteme waren nämlich gemäß Sicherheitsnachweis auf eine maximale Temperatur des Flusswassers von 26 Grad Celsius ausgelegt; in diesen Tagen wurden 28°C erreicht. Einige andere Atom- und Kohlekraftwerke, zum Beispiel das AKW Obrigheim, waren hiervon in ähnlicher Weise betroffen. Vom 8.-13. August wurde dem AKW Neckarwestheim zudem erlaubt, aufgrund einer vom Wirtschaftsministerium festgestellten "Versorgungsnotsituation" den Neckar auf bis zu 30°C zu erwärmen. Normalerweise darf die Mischtemperatur des Flusswassers einen Wert von 28°C nicht überschreiten. Ökologische Folgen der Erwärmung und des dadurch verminderten Sauerstoffgehalts wurden dabei in Kauf genommen.
Quellen: BMU, Meldepflichtige Ereignisse in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen in der Bundesrepublik Deutschland, Jahresberichte 1998-2004 und Quartalsberichte 1-3/2005; Umweltministerium Baden-Württemberg, Meldepflichtige Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken, www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/4877/; Umweltministerium Baden-Württemberg, Meldungen im August 2003, www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/33185.html und www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/33065.html.
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