Grüne Fachgruppe Konzessionsverträge
Konzessionsverträge werden kommunales Dauerthema
Die Kommunen übertragen mit dem Konzessionsvertrag für Strom einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) als Netzbetreiber das finanziell lukrative Recht auf Erstellung und Betrieb des örtlichen Stromnetzes auf der eigenen Gemarkung. Deutschlandweit enden bis zum Jahr 2012 ca. 8.000 Konzessionsverträge. Die bestehenden Konzessionsverträge im Land Baden-Württemberg enden überwiegend zwischen 2008 und 2012.
Die EnBW zementiert schon jetzt taktisch geschickt zum Teil mit vorzeitigen Abschlüssen von Musterkonzessionsverträgen die bislang schon verfehlte Energiepolitik auf weitere 20 Jahre. Da jedoch spätestens 2 Jahre vor Ablauf eines Konzessionsvertrags dies öffentlich bekannt gemacht werden muss, unterbindet die EnBW so den Wettbewerb um die Netze und minimiert den Verhandlungsspielraum für die Kommunen. Denn: Die vorzeitige Vergabe darf innerhalb von drei Monaten abgewickelt werden – quasi ein K.O.-Kriterum für Mitwettbewerber. Dies nimmt den Kommunen jedoch jeglichen Verhandlungsspielraum gegenüber der EnBW.
Der Wettbewerb unter den Netzbetreibern ermöglicht den Kommunen jedoch völlig neue Chancen bei der Vergabe der Konzessionsverträge und damit beim Betrieb der örtlichen Stromnetze.
Der Kreisverband Esslingen hat deshalb mit Unterstützung des Landesverbandes Baden-Württemberg und zusammen mit Juristen auf dem Fachgebiet Energierecht einen kommunalfreundlichen Musterkonzessionsvertrag ausarbeiten lassen, der auch die energiepolitischen Möglichkeiten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausschöpft.
Die EnBW zementiert schon jetzt taktisch geschickt zum Teil mit vorzeitigen Abschlüssen von Musterkonzessionsverträgen die bislang schon verfehlte Energiepolitik auf weitere 20 Jahre. Da jedoch spätestens 2 Jahre vor Ablauf eines Konzessionsvertrags dies öffentlich bekannt gemacht werden muss, unterbindet die EnBW so den Wettbewerb um die Netze und minimiert den Verhandlungsspielraum für die Kommunen. Denn: Die vorzeitige Vergabe darf innerhalb von drei Monaten abgewickelt werden – quasi ein K.O.-Kriterum für Mitwettbewerber. Dies nimmt den Kommunen jedoch jeglichen Verhandlungsspielraum gegenüber der EnBW.
Der Wettbewerb unter den Netzbetreibern ermöglicht den Kommunen jedoch völlig neue Chancen bei der Vergabe der Konzessionsverträge und damit beim Betrieb der örtlichen Stromnetze.
Der Kreisverband Esslingen hat deshalb mit Unterstützung des Landesverbandes Baden-Württemberg und zusammen mit Juristen auf dem Fachgebiet Energierecht einen kommunalfreundlichen Musterkonzessionsvertrag ausarbeiten lassen, der auch die energiepolitischen Möglichkeiten des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ausschöpft.
>>> Download des Alternativen Grünen Musterkonzessionsvertrags
Infos zum Grünen Konzessionsvertrag im Wurzelwerk
Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen können weitere Arbeitsunterlagen zum Grünen Konzessionsvertrag im „Wurzelwerk“, dem grünen Mitglieder-Netzwerk, unter https://wurzelwerk.gruene.de/group/bundesverband/argumente abrufen. Zugangsdaten erhalten grüne Mitglieder über wurzelwerk@gruene.de. Im Wurzelwerk beginnt in der Gruppe "Rekommunalisierung und grüner Konzessionsvertrag" ein bundesweiter Dialog unter grünen Mitgliedern zu den Themen Rekommunalisierung und Neuvergabe des Konzessionsvertrags.
Dort sollen alle Fragen zum Thema miteinander diskutiert, aber auch Erfolge als Best-Practice-Beispiele vor Ort vorgestellt werden. Für alle, die mit dem „Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen“ arbeiten wird es wichtig sein, an den Erfahrungen anderer bei der Einbringung des Papiers in die Gremien oder der Gründung neuer Stadtwerke teilhaben zu können. Die Rückmeldung von erfolgreichen Abschlüssen des „Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen“ sollte selbstverständlich sein. Mitglied in dieser Gruppe kann man hier werden.
Dort sollen alle Fragen zum Thema miteinander diskutiert, aber auch Erfolge als Best-Practice-Beispiele vor Ort vorgestellt werden. Für alle, die mit dem „Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen“ arbeiten wird es wichtig sein, an den Erfahrungen anderer bei der Einbringung des Papiers in die Gremien oder der Gründung neuer Stadtwerke teilhaben zu können. Die Rückmeldung von erfolgreichen Abschlüssen des „Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen“ sollte selbstverständlich sein. Mitglied in dieser Gruppe kann man hier werden.
Gutachten zum Grünen Konzessionsvertrag
Die Genehmigung von abgeschlossenen Konzessionsverträgen zwischen Kommunen und Netzbetreibern erfolgt durch die Landesbehörden. Die grünen Fraktionen in den Landtagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben deshalb das Thema aufgegriffen und ein Gutachten zur rechtlichen Beurteilung dieses Musterkonzessionsvertrags in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt inzwischen vor und belegt die Einhaltung von Recht und Gesetz und die Genehmigungsfähigkeit des „Alternativen Musterkonzessionsvertrag der Grünen“ durch die entsprechenden Landesbehörden.
Spendenaufruf
Zur Finanzierung des „Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen“ haben Kreisverbände, Landesverbände und Bundesverband von Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit Bürger-Begehren-Klimaschutz e.V. (Berlin) gemeinschaftlich erhebliche Mittel aufgebracht. Sie können mit einer freiwilligen Spende (an Grüne Esslingen, Konto Nr.: 580719, BLZ 611 500 20 bei der KSK Esslingen, Stichwort „Spende Konzessionsvertrag“) zur Finanzierung des „Alternativen Musterkonzessionsvertrags der Grünen“ beitragen.
Kontakt:
Jürgen Menzel (KV Esslingen)










