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Parteispenden sind steuerlich absetzbar

Parteispenden können Sie steuerlich absetzen. Ihre Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Ansprechpartnerin

Bild von Susanne Fuchs

Susanne Fuchs

Buchhalterin

Susanne Fuchs kann gut mit Menschen und mit Zahlen. Sie ist seit fast 30 Jahren für die Buchhaltung der Landespartei zuständig und behält die Dinge mit großen Engagement im Blick.