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Aktion in Stuttgart:

Überwachter Spaziergang - auf den Spuren unserer Daten  

Ob Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, biometrische Pässe oder Payback-Karten: Wir alle werden immer mehr zum gläsernen Bürger. Unsere Daten werden vom Staat, aber gerade auch von privaten Unternehmen immer stärker erfasst und kontrolliert. Mit fatalen Folgen für die Grundrechte und die Privatsphäre jedes Einzelnen.
Das haben die baden-württembergischen Grünen bei ihrem überwachten Spaziergang durch die Stuttgarter Innenstadt kritisiert: Der Landesvorsitzende Daniel Mouratidis erläuterte gemeinsam mit Uli Sckerl, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, und dem Stuttgarter Stadtrat Roland Kugler, wie neue und alte Überwachungstechnologien sich in unserem Alltag immer mehr ausbreiten.
Das macht schon ein einfaches Handy-Telefonat deutlich: Für sechs Monate wird erfasst, wer mit wem wann und wo wie lange telefoniert hat. Und auch beim Verschicken von E-Mails und beim Surfen im Internet werden die Daten gespeichert. Die Folge: Es können Bewegungsprofile erstellt und geschäftliche oder private Kontakte rekonstruiert werden.  Möglich macht dies das im Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Weitere datenschutzrechtlich bedenkliche Praktiken sind etwa die automatische Erfassung von Autokennzeichen oder der Reisepass mit biometrischen Daten.
Aber auch Unternehmen sammeln eifrig die Daten ihrer KundInnen, wie Mouratidis vor einem  Kaufhaus erläuterte. Durch Kundenkarten oder das Payback-System wird das Einkaufsverhalten der Konsumenten detailliert gespeichert. Aus diesen Daten können die Unternehmen dann weitgehende Rückschlüsse auf die Konsumgewohnheiten, die finanzielle Lage und die Lebenssituation ziehen.
Am Hauptbahnhof kritisierten die Grünen die Pläne des städtischen Verkehrsunternehmens SSB, flächendeckend alle S-Bahnhöfe der Region und immer mehr Busse und Stadtbahnen mit Kameras auszustatten. Mehr Sicherheit gebe es durch mehr Personal und nicht durch mehr Videoüberwachung, so Mouratidis.
Sein Fazit nach dem Spaziergang: „Die allgemeine Datensammelwut und die ständig neuen Sicherheitsgesetze der  Überwachungsfanatiker in Bund und Land machen Big Brother immer mehr zur Realität.“ Mouratidis kündigte deshalb den entschiedenen Widerstand der Grünen gegen das geplante neue Landes-Polizeigesetz an, da es an zentralen Stellen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung widerspreche.
Konkrete Beispiele der alltäglichen Überwachung:
  • Telefonate – Verbindungsdaten werden gespeichert: Mit dem Handy ist man nicht nur immer erreichbar, sondern wird auch jederzeit und überall überwacht. Durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird für sechs Monate erfasst, wer mit wem wann und wo wie lange telefoniert hat. Die Folge: Es können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche und private Kontakte rekonstruiert oder Freundschaftsbeziehungen nachvollzogen werden. Außerdem gibt es inzwischen sogar private Handy-Ortungsdienste: Sie bieten die Ortung von Mobiltelefonen als legale Dienstleistung an.
  • E-Mails im Visier der Datensammler: Auch beim Mail-Verkehr und beim Surfen im Internet greift die Vorratsdatenspeicherung: Bei jeder E-Mail werden Absender, Empfänger und der Zeitpunkt der Mail-Versendung protokolliert.
  • Reisepass mit biometrisches Daten: Seit 2005 enthalten Reisepässe biometrische Daten auf einem winzigen RFID-Chip: Gesichtsmerkmale und zwei Fingerabdrücke sind darauf gespeichert. Sinn und Zweck soll die erhöhte Sicherheit der Dokumente sein. Nur: Durch ein einfaches Kartenlesegerät können die gespeicherten persönlichen Daten auf bis zu 50 Metern Entfernung ausgespäht werden.
  • Automatisches Autokennzeichen-Scanning: Die verdachtslose Erfassung aller VerkehrsteilnehmerInnen durch automatische Kennzeichenlesesysteme darf laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 nur in engen Grenzen bei anlassbezogenen Fahndungen eingesetzt werden. Trotzdem hält die Landesregierung in Baden-Württemberg an ihren Plänen zur Einführung dieses Systems fest.
  • Video-Überwachung: Die Video-Überwachung auf öffentlichen Plätzen und „semi-öffentlichen Bereichen“ wie Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen ist heute schon vielfach Realität. Zwar kann der gezielte Einsatz von Videoüberwachung an bestimmten Orten der Verkehrsinfrastruktur sinnvoll sein, aber eine flächendeckende Überwachung ist freiheitsfeindlich und mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unvereinbar. Deshalb müssen öffentliche Räume grundsätzlich überwachungsfrei sein. Vor diesem Hintergrund sind die Pläne, an allen S-Bahn-Stationen im Großraum Stuttgart Überwachungskameras zu installieren, höchst problematisch.
  • Online-Durchsuchung: Als Online-Durchsuchung wird das heimliche Ausspähen von privaten Festplatten durch Ermittlungsbehörden bezeichnet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, wonach Online-Durchsuchungen nur bei konkreten Gefahren für ein Menschenleben oder den Bestand des Staates zulässig sind, ist ein Sieg für den Rechtsstaat und die Privatsphäre jedes Einzelnen. Durch die Einführung des neuen „Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ – kurz IT-Grundrecht – werden die Grundrechte gestärkt und der Totalausspähung ein Riegel vorgeschoben.
  • Kundenkarten: Kundenkarten und das Kundenbindungsprogramm Payback bieten Rabatte in Form von Punktegutschriften. Und machen den Kunden zum gläsernen Konsumenten: Denn es wird gespeichert, was ein Kunde wann und wo gekauft hat. Aus den gesammelten Daten über das Einkaufsverhalten lassen sich Rückschlüsse auf das Einkommen, den Lebenswandel und auch persönliche Schwächen des Kunden sowie den Erfolg von Werbung ziehen.
  • Kreditscoring: Durch das Kreditscoring kann eine Bank die Kreditwürdigkeit eines Kunden automatisiert ermitteln. Aufgrund von persönlichen Daten wird eine Bonitäts-Note errechnet, die die Kreditvergabe erleichtern soll, beispielsweise durch die Schufa. Das Verfahren zur Score-Errechnung ist allerdings undurchsichtig und führt zu detaillierten Persönlichkeitsprofilen von Kunden.
  • RFID-Chips: Die Radio Frequency Identification ist die Identifizierung von Lebewesen und Gegenständen mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen. Immer mehr Waren enthalten an den Etiketten, in der Verpackung oder an der Ware selbst RFID-Chips, ohne dass diese gekennzeichnet sind. Die Gefahr der RFID-Technik liegt in dem Verlust der informationellen Selbstbestimmung: Eine mit RFID markierte Ware könnte eindeutig einem bestimmten Kunden zugeordnet und weiterverfolgt werden. Selbst Kundenprofile ließen sich dadurch erstellen.
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