Titel: Druckansicht Starke Bürgerrrechte statt konservativer Überwachungsphantasien
Untertitel:
Autor: B90/Die Grünen Baden-Württemberg

Neues Polizeigesetz/Ein Standpunkt von Daniel Mouratidis

Keine Macht dem Schnüffelstaat

Das geplante neue baden-württembergische Polizeigesetz ist in der vorliegenden Form ein bedenklicher Schritt vom Rechtsstaat hin zum Präventions- und Schnüffelstaat. Die Landesregierung will die Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Polizei weit in den präventiven Bereich hinein ausdehnen. Die Folge wären massive Eingriffe in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger – vor allem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung würde ernsthaft in Frage gestellt.
Wir Grünen lehnen eine präventive Ausspähung der Bürgerinnen und Bürger strikt ab und sind damit die entschiedensten Verfechter der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Staatliche Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung sind nur in ganz engen Grenzen akzeptabel: Nämlich nur wenn ein überragend hohes Rechtsgut – wie etwa Menschenleben oder der Bestand des Staates – in Gefahr sind und nur bei einem konkreten Verdacht und auf richterliche Anordnung hin. Nicht akzeptabel ist hingegen die massenhafte Erfassung der Daten von Nicht-Verdächtigen.
Wir Grünen verwehren uns außerdem dem Versuch der Landesregierung, mit dem Polizeigesetz durch die Hintertür auf Landesebene Dinge zu regeln, die eigentlich im Strafgesetzbuch auf Bundesebene geregelt werden müssten.
Als besonders problematisch betrachten wir Grünen folgende Punkte des Entwurfs zum neuen Polizeigesetz:
Für uns Grüne ist klar: Das neue Polizeigesetz der Landesregierung widerspricht in seiner vorliegenden Form an zentralen Stellen dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und steht nicht auf dem Boden der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Deshalb werden wir baden-württembergischen Grünen entschiedenen Widerstand gegen die Pläne von Innenminister Rech leisten. Wenn das neue Polizeigesetz nicht erheblich entschärft und den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst, behalten wir uns auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Polizeigesetz vor. Staatliche Überwachung ins Blaue hinein und ein weiteres Schleifen der Bürgerrechte sind mit uns nicht zu machen.
>>> Bericht zu unserem Überwachten Spaziergang durch Stuttgart

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